Regionalrat Friaul Julisch Venetiens

Der Regionalrat ist das repräsentative Organ der regionalen Gemeinschaft.

Er übt die gesetzgebende Funktion aus, die der Region durch Sonder- und Autonomiestatut zugewiesen wird, trägt zur Festlegung der regionalen Politik bei und übt die Kontrollfunktionen über die Tätigkeit der Regionalregierung sowie alle anderen Funktionen aus, die ihm durch die Verfassungsbestimmungen, das Statut und die National- und Regionalgesetze übertragen werden. Darüber hinaus übt er die Kontrollfunktion über die Umsetzung der Gesetze und die Bewertung der Auswirkungen der regionalen Politik aus.

Er genehmigt per Gesetz den Haushalt, die Anpassung und die Abschlussbilanz der Region. Er kann dem Parlament Gesetzentwürfe vorlegen.

Der Regionalrat wird in allgemeiner, direkter, gleicher und geheimer Wahl gewählt, er besteht derzeit aus 49 regionalen Ratsmitgliedern, die die gesamte Region ohne Mandatsbeschränkung vertreten und die für die in Ausübung ihres Amtes geäußerten Meinungen oder abgegebenen Stimmen nicht zur Verantwortung gezogen werden können.

Das Ratsmitglied hat das Recht, regionale Gesetze und andere Beschlüsse des Rates zu initiieren und hat das Recht, Fragen und Anträge zu stellen sowie Interpellationen einzureichen.

 

Das Sonderstatut und die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen

Das Sonderstatut der Autonomen Region Friaul Julisch Venetien wurde durch das Verfassungsgesetz Nr.1 vom 31. Januar 1963 mit späteren Änderungen und Ergänzungen verabschiedet und stellt die grundlegende Charta der Region dar. Es legt die Grundsätze, die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, die grundlegenden Organisationsregeln sowie die Beziehungen zu den lokalen Körperschaften und dem Staat fest.

Bei den gesetzlichen Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut handelt es sich um die staatlichen Rechtsvorschriften, die die Gesetzgebung der Region umsetzen und ergänzen.

 

Die interne Geschäftsordnung

Die Tätigkeit des Rates wird durch die interne Geschäftsordnung geregelt, die vom Rat mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder angenommen wird.

Die Geschäftsordnung zielt darauf ab, den ordnungsgemäßen und zügigen Ablauf der Aktivitäten des Rates (Gesetzgebung, Kontrolle usw.) zu gewährleisten und die Meinungsvielfalt von Einzelpersonen und Oppositionsgruppen sicherzustellen, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, im Plenarsaal und in den Ausschüssen in jeder Phase der Debatte ihre Meinung zu äußern.