Organe

Der Präsident des Regionalrates

Der Präsident hat die Vertretungsbefugnisse der Ratsversammlung inne und leitet und koordiniert ihre Arbeit.

Er ist der offizielle Sprecher der Versammlung, leitet und moderiert die Debatte, erteilt das Rederecht, legt die Reihenfolge der Abstimmungen fest und verkündet das Ergebnis.

Er arbeitet mit den Vorsitzenden der Ratsgruppen zusammen, um das Programm, den Sitzungskalender und den Arbeitsplan zu erstellen und, soweit in der Geschäftsordnung des Rates vorgesehen, die Zusammensetzung der anderen Ratsorgane festzulegen.

Er beruft das Präsidium ein und leitet es.

Er unterhält Beziehungen zu regionalen, staatlichen und supranationalen Organen und Institutionen sowie zu anderen gesetzgebenden Versammlungen.

 

Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Ratspräsidenten, den beiden Vizepräsidenten und den vier Sekretären. Die Modalitäten für die Wahl der Vizepräsidenten und der Sekretäre ermöglichen eine gleichberechtigte Vertretung der politischen Kräfte sowohl der Minderheit als auch der Mehrheit.

Der Generalsekretär des Rates nimmt an den Sitzungen des Präsidiums in beratender Funktion teil.

Im Rahmen der vollständigen organisatorischen, funktionellen und buchhalterischen Autonomie des Rates überwacht das Präsidium die Verwaltung des internen Haushalts und den verwaltungsmäßigen Ablauf. Darüber hinaus erlässt es die in der Geschäftsordnung des Regionalrates vorgesehenen Verwaltungs- und Regelungsakte.

Bei der Neubesetzung des Rates bleibt das Präsidium im Amt, bis sich das vorläufige Präsidium konstituiert hat.

 

Ratsgruppen

Die Ratsgruppen sind notwendige Organe des Rates. Jedes Ratsmitglied muss innerhalb von sieben Tagen nach Amtsantritt des Rates erklären, welcher Gruppe es beitreten will.

Die Gruppen stellen die politischen Kräfte des Rates dar, wenngleich die Verbindung zwischen der Ratsorganisation und dem Parteiensystem nicht automatisch ist: Jedes Ratsmitglied muss eine ausdrückliche Beitrittserklärung abgeben, und wenn dies nicht geschieht, wird das Ratsmitglied der gemischten Gruppe zugeordnet, zusammen mit den Ratsmitgliedern, die nicht die erforderliche Zahl von Abgeordneten für die Bildung einer eigenen Gruppe erreichen.

Jede Ratsgruppe bildet ihr eigenes Präsidium und bestimmt den Vorsitzenden, der sie vertritt.

Mehrere Ratsgruppen können sich zu einer Gruppenkoalition zusammenschließen, die sich einen eigenen Namen gibt.

 

Konferenz der Ratsgruppenvorsitzenden

Die Konferenz der Ratsgruppenvorsitzenden wird vom Präsidenten des Rates einberufen, um den Arbeitsplan des Rates und den Arbeitskalender der Versammlung festzulegen oder um andere Fragen zu prüfen, für die der Rat zuständig ist.

An der Konferenz nehmen auch die Vizepräsidenten des Rates teil. Die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse können ebenfalls eingeladen werden.

 

Die Räte

Die Räte sind interne Organe, die sich mit bedeutsamen und zentralen Aspekten des Ratslebens beschäftigen. Sie werden zu Beginn der Legislaturperiode eingesetzt und vom Präsidenten des Regionalrates geleitet. Im Regionalrat gibt es den „Geschäftsordnungs-, den Wahl- und den Nominierungsrat“.

 

Die Ausschüsse

Bei den Ausschüssen handelt es sich um interne Organe, die referierende, beratende, informierende, lenkende und kontrollierende Funktionen ausüben und in die die Tätigkeit des Rates unterteilt ist. Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und unter Wahrung des Kräftegleichgewichts im Rat; die Ernennung der Ratsmitglieder in die Ausschüsse erfolgt auf Empfehlung der Gruppe, zu der sie gehören.

Jedes Ratsmitglied muss Mitglied mindestens eines Ausschusses sein.

Die Hauptaufgabe der ständigen Ausschüsse besteht darin, im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Ausarbeitung von Regionalgesetzen beizutragen, indem sie die vom Ratspräsidenten zugewiesenen Gesetzesentwürfe vorprüfen.

Es gibt sechs Ausschüsse:

I  Ausschuss:
Haushalt und Programmplanung, Kredite, Finanzen, Steuern, Rechnungswesen, Staatseigentum und -vermögen, Organisation der Region, regionaler Körperschaften und Agenturen, Personal der zusammengefassten regionalen Körperschaften, Unternehmen mit regionaler Beteiligung, Statistik und Informationssysteme, Grundbuch.

II Ausschuss:
Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung der Berggebiete, Seefischerei und Aquakultur, Industrie, Handwerk, Binnen- und Außenhandel, Messen und Märkte, Tourismus und Dienstleistungssektor, Innovationsförderung in den produktiven Sektoren, Verbraucherschutz, Berufe, Beschäftigung und Zusammenarbeit.

III Ausschuss
Gesundheitsschutz, soziale Dienste, Ernährung, Zusatz- und Ergänzungsvorsorge.

IV Ausschuss
Öffentliche Arbeiten, Bauwesen, Enteignung, Raumplanung, Straßenverwaltung, Verkehr, zivile Häfen und Flughäfen, Schifffahrt, Zivilschutz, Energie, Parks und Naturschutzgebiete, Jagd, Binnenfischerei, Umwelt- und Landschaftsschutz, Steinbrüche, Bergwerke, Mineralgewässer.

V Ausschuss
Institutionelle und gesetzliche Angelegenheiten, Regierungsform, Wahlen, Volksabstimmungsregelungen, lokale Autonomie, bürgerliche Nutzung, Außenbeziehungen und Beziehungen zur Europäischen Union, Garantieeinrichtungen, Kulturgüter und -aktivitäten, sprachliche Identitäten, Veranstaltungen und Events, sportliche Aktivitäten, Mitbürger im Ausland.

VI Ausschuss
Bildung, allgemeine und berufliche Bildung, Universität, wissenschaftliche und technologische Forschung, Jugendpolitik, sozialpädagogische Maßnahmen, Familienpolitik, Freizeitgestaltung und motorische Aktivitäten, Freiwilligenarbeit, Vereinswesen, Politik des Friedens und der Solidarität, Entwicklungszusammenarbeit und Einwanderungspolitik, Kommunikationspolitik.

 

Der Ausschuss für Gesetzgebung, Überwachung und Bewertung

Der Ausschuss ist ein ständiges internes Organ, das die Umsetzung von Gesetzen überwacht, die regionale Politik bewertet und den Jahresbericht über die regionale Gesetzgebung und andere Aktivitäten des Rates erstellt.

Er besteht aus zehn Ratsmitgliedern, die von den Vorsitzenden der Ratsgruppen gemeinsam ernannt werden, die Mehrheit und die Opposition sind hier gleichberechtigt vertreten. Für das Amt des Präsidenten kommen nur Ratsmitglieder der Opposition in Frage.

Ziel der Kontroll- und Bewertungsmaßnahmen ist es, Erkenntnisse über die Umsetzung von Gesetzen und die Ergebnisse regionaler Politik zu gewinnen, um legislative Entscheidungen und die regionale Politikgestaltung unterstützen zu können.

 

Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden

Die Konferenz wird regelmäßig vom Präsidenten des Regionalrates einberufen, um die Modalitäten und den Zeitplan für die Arbeit der Ausschüsse in Abstimmung mit der Versammlung festzulegen. Der Präsident der Region oder ein von ihm beauftragter Regionalminister nimmt an der Konferenz teil.