Konferenzen

Zur Umsetzung von Artikel 17 bis des RG 20/2009 (Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der deutschsprachigen Minderheiten in Friaul Julisch Venetien) beruft der Präsident des Regionalrats mindestens alle fünf Jahre und auf jeden Fall innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn der Legislaturperiode die Regionalkonferenz über den Schutz der deutschsprachigen Minderheiten Friaul Julisch Venetiens als Gelegenheit zur Begegnung und Austausch für alle Beteiligten und Einrichtungen, die sich mit den Themen dieses Bereichs beschäftigen, ein.